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Ausgliederung aus Werkstätten für behinderte Menschen (Arbeitsbereich)

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Die Fachberater*innen des IFD unterstützen die Integration von Mitarbeiter*innen aus den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

 

Zu den Aufgaben des IFD gehören nach § 192 SGB IX u. a.:

  • Erstberatung der Werkstattmitarbeiter*innen nach Absprache mit dem Sozialen Dienst der WfbM
  • Klärung des Unterstützungsbedarfes
  • Erstellung von Potentialanalysen
  • Erschließung geeigneter Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Vorbereitung auf die vorgesehenen Arbeitsplätze
  • solange erforderlich, Begleitung am Arbeitsplatz und Training der konkreten berufspraktischen Fähigkeiten
  • Beratung und Unterstützung der Menschen mit Behinderung bei der Beantragung benötigter Leistungen (in Zusammenhang mit Rehabilitationsträgern und Integrationsamt)
  • Beratung des Betriebes über die Leistungen an Arbeitgeber*innen und Klärung jeweiliger Förderungen
  • ggf. Mitarbeiter*innen im Betrieb über Art und Auswirkungen der Behinderung und über entsprechende Verhaltensregeln informieren und beraten
  • Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung

 

Kontakt: Ihre Ansprechpartner*innen

RÜCK- UND AUSBLICK

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