EINGANGSVERFAHREN UND BERUFSBILDUNGSBEREICH ALS PERSÖNLICHES BUDGET NACH § 29 SGB IX
Mit dem Persönlichen Budget können Menschen mit Behinderung Leistungen zur Teilhabe selbstständig einkaufen und organisieren.
So können Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf die Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, auch die Leistungen des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereiches als Persönliches Budget beantragen.
Das Soziale Förderwerk e. V. bietet die Durchführung dieser Leistungen in Kooperation mit Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes an. Mit dem Ziel der Vorbereitung auf die berufliche Integration entsprechend den individuellen Wünschen und des jeweiligen Leistungsvermögens.
Die individuelle Durchführung ermöglicht es, die Anforderungen der Beschäftigung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes frühzeitig kennenzulernen und sich mit einer passgenauen Qualifizierung darauf vorzubereiten.
Die betriebliche Nähe und die individuelle Begleitung erhöhen damit die Chance auf eine betriebliche Integration.
Sollten Sie eine Alternative zur Werkstatt für sich oder einen Angehörigen suchen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
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