Das Soziale Förderwerk e. V. bietet als Anderer Leistungsanbieter, Werkstattberechtigten die Möglichkeit der Beschäftigung in betriebsintegrierten Arbeitsbereichen. Dazu kooperiert das SFW mit Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes in vielfältigen Branchen. Gemeinsam kann so ein passender Arbeitsplatz für die individuellen Interessen und Fähigkeiten der jeweiligen Person erschlossen werden.
Ablauf
Die Beschäftigung findet gänzlich im Betrieb statt. Die Mitarbeiter:innen des Sozialen Förderwerkes e. V. begleiten die Beschäftigten regelmäßig im Rahmen sozialpädagogischer Betreuung. Sie erbringen entsprechend des individuellen Bedarfs begleitende Maßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel:
- arbeitspädagogische Maßnahmen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
- sonderpädagogische Maßnahmen, um behinderungsbedingte Besonderheiten im Arbeitsalltag auszugleichen
- persönlichkeitsfördernde Angebote zur Stärkung sozialer, personaler und fachübergreifender Kompetenzen.
Diese Angebote berücksichtigen die Anforderungen am Arbeitsplatz und fördern die Selbstständigkeit der Beschäftigten.
Das Ziel ist es, den Übergang von Menschen mit Behinderungen aus dem Arbeitsbereich in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aktiv und praxisnah zu fördern.
Voraussetzungen
Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen haben, können diese auch bei einem anderen Leistungsanbieter in Anspruch nehmen.
Diese Leistungen erhalten Menschen mit Behinderungen, bei denen wegen Art oder Schwere der Behinderung eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht, noch nicht oder noch nicht wieder in Betracht kommt und die in der Lage sind, wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen.
Zudem muss zuvor das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich nach § 57 SGB IX absolviert worden sein.