Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf die Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, können die Leistungen des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereiches als Persönliches Budget beantragen.

Das Soziale Förderwerk e. V. bietet die Durchführung dieser Leistungen in Kooperation mit Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes an. Ziel ist die Vorbereitung auf die berufliche Integration entsprechend den individuellen Wünschen und des jeweiligen Leistungsvermögens.

Ziele

Das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich sind Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.

  1. Eingangsverfahren (EV):
    • Erprobung von Arbeitsbereichen und Berufsfeldern
    • Erfassung von Stärken, Fähigkeiten und Potenzialen
    • Feststellung, ob der Berufsbildungsbereich die geeignete Maßnahme zur beruflichen Qualifizierung ist
  2. Berufsbildungsbereich (BBB):
    • Vermittlung von beruflichen Fähigkeiten und Kenntnissen, die auf die Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgerichtet sind
    • Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen
Es ist ein grünes Papiermännchen zu sehen, das fragend die Hände hebt. Um das Männchen herum befinden sich fünf Sprechblasen mit Piktogrammen. In der ersten sind drei Personen mit einer Sprechblase zu sehen, in der zweiten ein Unternehmensgebäude, in der dritten ein Vertrag, in der vierten ein Stapel Bücher und in der fünften ein Netzwerk aus Personen.

Diese Maßnahmen sind wichtig, um die Leistungsfähigkeit der Teilnehmenden zu beobachten und zu entwickeln. Mit den daraus gewonnenen Informationen wird es möglich, den Übergang in die berufliche Beschäftigung gemeinsam zu gestalten. Für die Teilnehmenden kann sich daraus der individuelle Weg einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder bei einem Anderen Leistungsanbieter anschließen.

Ablauf

Die individuelle Durchführung ermöglicht es, die Anforderungen der Beschäftigung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes frühzeitig kennenzulernen und sich mit einer passgenauen Qualifizierung darauf vorzubereiten. Die betriebliche Nähe und die individuelle Begleitung erhöhen damit die Chance auf eine betriebliche Integration.

  1. Vorbereitung:
    In einem ersten Beratungsgespräch werden Erwartungen und Wünsche bzgl. der Maßnahme geklärt und eine Sozialanamnese durchgeführt.
    Anschließend erfolgt die Erstellung eines individuellen Angebotes.
  2. Eingangsverfahren (Dauer: 3 Monate):
    In den ersten drei Monaten des Eingangsverfahrens findet die berufliche Erprobung in Betrieben des regionalen Arbeitsmarktes statt.
    Es werden Stärken und Fähigkeiten erfasst und der konkrete Bildungsbedarf ermittelt. Dabei werden die Teilnehmenden durch eine:n Bildungsbegleiter:in unterstützt.
  3. Berufsausbildungsbereich (Dauer: 24 Monate):
    Nach dem Übergang in den Berufsbildungsbereich beginnt die individuelle arbeitsplatzbezogene Qualifizierung im Betrieb. Hier werden theoretische und praktische Inhalte vermittelt und gemeinsam mit allen Beteiligten regelmäßig die Entwicklungen reflektiert. Die Teilnehmenden werden fortlaufend durch eine:n Bildungsbegleiter:in unterstützt.
  4. Ãœbergang:
    Mit Beendigung der Maßnahme erfolgt die Begleitung beim Übergang in weitere Beschäftigungsmöglichkeiten und bei Bedarf die Beratung und ggf. Einleitung weiterer Unterstützungsleistungen.