Der IFD unterstützt den Übergang von Beschäftigten aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) in den allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. von Personen, die die Aufnahmevoraussetzungen für die WfbM mitbringen.
Das Ziel ist, bei entsprechender Eignung (Fähigkeiten, Fertigkeiten) ein sozialversicherungs-pflichtiges Arbeitsverhältnis zu erschließen. Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Termin für ein erstes trägerunabhängiges, unverbindliches Informationsgespräch.
Das Angebot des „Integrationsfachdienstes – Übergangsbegleitung“ umfasst:
- Erstberatung von Werkstattbeschäftigten in Absprache mit dem Sozialen Dienst der WfbM
- Klärung des Unterstützungsbedarfes
- Erstellung von Potentialanalysen
- Erschließung geeigneter Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
- Vorbereitung auf die vorgesehenen Arbeitsplätze
- Begleitung am Arbeitsplatz und Training der konkreten berufspraktischen Fähigkeiten, solange erforderlich
- Beratung und Unterstützung der Menschen mit Behinderung bei der Beantragung benötigter Leistungen (in Zusammenhang mit den Rehabilitationsträgern und dem Integrationsamt)
- Beratung des Betriebes über Förder- und Unterstützungsleistungen an Arbeitgeber
- bei Bedarf Information und Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Betrieb über Art und Auswirkungen der Behinderung und entsprechende Verhaltensregeln
- Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung