Unterstützte Beschäftigung
Die Unterstützte Beschäftigung (UB) ist eine gesetzlich geregelte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 55 Abs. 3 SGB IX), mit dem Ziel der Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses.
Sie bietet Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine individuelle und arbeitsplatzbezogene Qualifizierung, bei der die Teilnehmenden auf einem konkreten Arbeitsplatz, unter Berücksichtigung ihrer besonderen Fähigkeiten und Fertigkeiten, eingearbeitet und qualifiziert werden.
Die Unterstützte Beschäftigung bietet damit entsprechend des individuellen Bedarfs alle Hilfen und Unterstützungen, die notwendig sind, um eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen.
Prinzip: Erst platzieren - dann qualifizieren!
Zielgruppe:
Behinderte und schwerbehinderte Menschen mit einem konkreten Unterstützungsbedarf, insbesondere:
- lernbehinderte Menschen im Grenzbereich zur geistigen Behinderung,
- geistig behinderte Menschen im Grenzbereich zur Lernbehinderung,
- behinderte Menschen mit einer psychischen Erkrankung und/oder Verhaltensauffälligkeiten (nicht im Akutstadium).
Nähere Informationen zur
|
|