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Unterstützte Beschäftigung

Die Unterstützte Beschäftigung (UB) ist eine gesetzlich geregelte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 55 Abs. 3 SGB IX), mit dem Ziel der Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses.

Sie bietet Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine individuelle und arbeitsplatzbezogene Qualifizierung, bei der die Teilnehmenden auf einem konkreten Arbeitsplatz, unter Berücksichtigung ihrer besonderen Fähigkeiten und Fertigkeiten, eingearbeitet und qualifiziert werden.

Die Unterstützte Beschäftigung bietet damit entsprechend des individuellen Bedarfs alle Hilfen und Unterstützungen, die notwendig sind, um eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen.

Prinzip: Erst platzieren - dann qualifizieren!

Zielgruppe:

Behinderte und schwerbehinderte Menschen mit einem konkreten Unterstützungsbedarf, insbesondere:

  • lernbehinderte Menschen im Grenzbereich zur geistigen Behinderung,
  • geistig behinderte Menschen im Grenzbereich zur Lernbehinderung,
  • behinderte Menschen mit einer psychischen Erkrankung und/oder Verhaltensauffälligkeiten (nicht im Akutstadium).

Nähere Informationen zur
Durchführung finden Sie hier:



Kontakt:
Ihre Ansprechpartner*innen

 

flyer unterst beschaeftigung

 

RÜCK- UND AUSBLICK

Unterstützte Beschäftigung

Best-Practice

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Projekttag

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Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen?

So geht gelungene Inklusion!

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Fachtagung „Inklusive Arbeit und Teilhabe“

Im Zeitraum vom 22. Bis 24. November 2023 fand die Fachtagung der BAG UB (Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstütze Beschäftigung) in Suhl/Thüringen statt.

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