Der Integrationsfachdienst (IFD) berät und unterstützt Menschen mit einer (Schwer-) Behinderung zum Thema Teilhabe am Arbeitsleben.

Um möglichst nachhaltige Arbeitsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erzielen, sollten die Rahmenbedingungen und Anforderungen des Arbeitsplatzes mit den Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung gut zusammenpassen. Zur Umsetzung dieser Anforderungen kann der IFD – Fachdienst für berufliche Sicherung sowohl für die persönliche Einzelberatung wie auch für die Moderation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Rate gezogen werden.

Das Ziel der Unterstützung ist stets der Erhalt des Arbeitsplatzes.

 

Das Angebot des „Integrationsfachdienstes – Fachbereich Berufliche Sicherung“ umfasst:

Beratung

  • zu Behinderung, Krankheit und Rehabilitation
  • zum Schwerbehindertenrecht (z. B. Schwerbehindertenausweis, Gleichstellung, Zusatzurlaub, Nachteilsausgleiche, Kündigungsschutz)
  • zum behinderungsgerechten Arbeitsplatzeinsatz
  • zu gesundheits- und behinderungsbezogenen Problemen, die sich am Arbeitsplatz auswirken
  • zu möglichen leistungsträgerübergreifenden Maßnahmen verschiedener Einrichtungen
  • zur beruflichen Weiterentwicklung,
  • zu Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen

Unterstützung

  • bei der Anpassung des Arbeitsplatzes oder Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz
  • bei der Durchsetzung von Sozialleistungen (z. B. Hilfen im Antrags- und Widerspruchsverfahren)
  • bei der Beantragung von technischen Hilfsmitteln
  • bei der Vermittlung in ambulante oder stationäre Behandlung sowie der Einleitung von Beantragungsverfahren zu Rehabilitationsmaßnahmen
  • bei der Erarbeitung von Inklusionsvereinbarungen

Begleitung

  • bei Konflikten und Leistungsproblemen, die sich auf das Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis auswirken
  • bei und Moderation von Konfliktgesprächen mit den Beteiligten im Betrieb
  • bei drohender Kündigung oder im bereits laufenden Kündigungsverfahren
  • bei psychosozialen Problemen in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis sowie Krisenintervention und Nachbetreuung
  • beim Wiedereinstieg in den Beruf nach längerer Krankheit
  • im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
Es sind ein Mann und eine Frau in einer Beratungssituation zu sehen. Die Frau zeigt mit den Händen eine Gebärde.

Für Menschen mit Hörbehinderung verfügen die Fachberaterinnen über Gebärdensprachkompetenz.

Wir stehen als mobiler Fachdienst zur Verfügung:

  • individuelle Einzelgespräche in der Beratungsstelle oder im häuslichen Umfeld
  • Beratungsgespräche beim Arbeitgeber oder am Arbeitsplatz

Sie suchen den passenden Ansprechpartner in Ihrer Region? Weitere Integrationsfachdienste in Sachsen finden Sie hier: ksv-sachsen.de/integrationsamt