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Aufgaben

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Integrationsfachdienste:

(IFD)

Sind Dienste Dritter, die bei der Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden.

Gesetzliche Grundlage:

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, Kapitel 7(§ 192 ff. SGB IX)

Beauftragt durch:

Integrationsamt
ggf. Träger der beruflichen Rehabilitation mit Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben

Der Integrationsfachdienst

berät und unterstützt

  • behinderte und schwerbehinderte Menschen
  • von Behinderung bedrohte Menschen
  • Arbeitgeber*innen und deren Interessenvertreter*innen
  • Betriebs- und Personalräte
  • Vertrauenspersonen

zur

  • beruflichen Eingliederung (Beauftragung durch Leistungsträger)
  • Berufsorientierung (Übergang Schule – Beruf)
  • Ausgliederung aus Werkstätten für behinderte Menschen
  • beruflichen Begleitung und Sicherung von Arbeitsverhältnissen
 

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Wir sind für Sie da:

 

Geschäftsstelle Chemnitz:

0371 503443 -10

 Zentrales Fax: 0371 503443-220

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Dittesstraße 15
09126 Chemnitz

Öffnungszeiten:
Dienstag, 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Geschäftsstelle Annaberg:

0371 503443 -10

 Zentrales Fax: 0371 503443-220

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Adam-Ries-Straße 16
09456 Annaberg-Buchholz

Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung



 

Weitere Integrationsfachdienste in Sachsen finden Sie hier: www.ksv-sachsen.de/integrationsfachdienst