FACHDienst berufliche Sicherung |
Der Integrationsfachdienst unterstützt Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen bei folgenden Themen:
- Fragen zur Behinderung, Krankheit und Rehabilitation
- Fragen zum Schwerbehindertenrecht (z. B. Schwerbehindertenausweis, Gleichstellung, Zusatzurlaub, Nachteilsausgleiche, Kündigungsschutz)
- Förderleistungen des Integrationsamtes
- Durchsetzung von Sozialleistungen (z. B. Hilfen im Antrags- und Widerspruchsverfahren)
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Beantragung von technischen Hilfsmitteln
- Wiedereingliederung ins Arbeitsleben nach längerer Erkrankung
- Anpassung des Arbeitsplatzes oder Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz
- Konflikten und Leistungsproblemen, die sich auf das Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis auswirken
- Moderation von Konfliktgesprächen mit den Beteiligten im Betrieb
- drohender Kündigung oder im bereits laufenden Kündigungsverfahren
- psychosozialer Beratung bei Problemen in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis, Krisenintervention und Nachbetreuung
- leistungsträgerübergreifender Beratung zu möglichen unterstützenden Maßnahmen verschiedener Einrichtungen
- Vermittlung in ambulante bzw. stationäre Behandlung, Einleitung von Beantragungsverfahren zu Rehabilitationsmaßnahmen