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FACHDienst berufliche Sicherung

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Der Integrationsfachdienst unterstützt Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen bei folgenden Themen:

  • Fragen zur Behinderung, Krankheit und Rehabilitation
  • Fragen zum Schwerbehindertenrecht (z. B. Schwerbehindertenausweis, Gleichstellung, Zusatzurlaub, Nachteilsausgleiche, Kündigungsschutz)
  • Förderleistungen des Integrationsamtes
  • Durchsetzung von Sozialleistungen (z. B. Hilfen im Antrags- und Widerspruchsverfahren)
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Beantragung von technischen Hilfsmitteln
  • Wiedereingliederung ins Arbeitsleben nach längerer Erkrankung
  • Anpassung des Arbeitsplatzes oder Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz
  • Konflikten und Leistungsproblemen, die sich auf das Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis auswirken
  • Moderation von Konfliktgesprächen mit den Beteiligten im Betrieb
  • drohender Kündigung oder im bereits laufenden Kündigungsverfahren
  • psychosozialer Beratung bei Problemen in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis, Krisenintervention und Nachbetreuung
  • leistungsträgerübergreifender Beratung zu möglichen unterstützenden Maßnahmen verschiedener Einrichtungen
  • Vermittlung in ambulante bzw. stationäre Behandlung, Einleitung von Beantragungsverfahren zu Rehabilitationsmaßnahmen

 

Kontakt: Ihre Ansprechpartner*innen

RÜCK- UND AUSBLICK

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